Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
360Digital – C. Acar
Bodenacherstrasse 20, 8121 Benglen, Schweiz
E-Mail: info@360digital.ch | UID: CHE-367.345.876
Stand: Februar 2026
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») gelten für sämtliche Angebote, Aufträge, Verträge und Leistungen von 360Digital, C. Acar (nachfolgend «Auftragnehmer»), gegenüber dem Kunden (nachfolgend «Auftraggeber»).
1.2 Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt diesen ausdrücklich und schriftlich zu.
1.3 Die AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
2. Angebote und Vertragsschluss
2.1 Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Sie gelten als Einladung zur Auftragserteilung.
2.2 Angebote haben eine Gültigkeit von 30 Tagen ab Ausstellungsdatum, sofern nicht anders angegeben.
2.3 Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch den Beginn der Leistungserbringung zustande.
2.4 Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.
3. Leistungen
3.1 Der Leistungsumfang ergibt sich ausschliesslich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Leistungen des Auftragnehmers umfassen insbesondere Webdesign, App-Entwicklung, Suchmaschinenoptimierung (SEO), Suchmaschinenwerbung (SEA) sowie KI-Automationen.
3.2 Änderungswünsche, Ergänzungen oder Erweiterungen des ursprünglichen Auftrags gelten als Mehraufwand und werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Änderungswünsche umzusetzen.
3.3 Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig und können separat in Rechnung gestellt werden.
3.4 Liefertermine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich als verbindlich vereinbart.
4. Preise und Zahlung
4.1 Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und zuzüglich allfälliger gesetzlicher Mehrwertsteuer.
4.2 Sofern nicht anders vereinbart, ist eine Vorauszahlung von 50 % der Auftragssumme bei Auftragserteilung fällig. Der Restbetrag ist bei Abnahme bzw. Lieferung fällig.
4.3 Rechnungen sind innert 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
4.4 Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, ohne Mahnung einen Verzugszins von 5 % p.a. zu berechnen. Mahngebühren von CHF 20.– pro Mahnung werden zusätzlich erhoben.
4.5 Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, sämtliche laufenden Arbeiten einzustellen, Zugänge zu sperren und erbrachte Leistungen (z.B. Websites, Applikationen) offline zu nehmen, bis die vollständige Zahlung eingegangen ist.
4.6 Aufrechnung oder Zurückbehaltung durch den Auftraggeber ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
5.1 Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Leistungserbringung erforderlichen Inhalte, Materialien, Zugänge und Informationen rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung.
5.2 Der Auftraggeber ist für die Richtigkeit, Rechtmässigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Inhalte selbst verantwortlich. Der Auftragnehmer übernimmt keine Prüfpflicht.
5.3 Verzögerungen, die auf die fehlende oder verspätete Mitwirkung des Auftraggebers zurückzuführen sind, berechtigen den Auftragnehmer zur entsprechenden Verschiebung vereinbarter Termine. Daraus entstehender Mehraufwand wird dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
5.4 Steht die Mitwirkung des Auftraggebers trotz Fristsetzung nicht zur Verfügung, ist der Auftragnehmer berechtigt, den Vertrag zu kündigen und die bis dahin erbrachten Leistungen vollständig abzurechnen.
6. Abnahme
6.1 Der Auftragnehmer stellt die fertiggestellte Leistung dem Auftraggeber zur Abnahme bereit. Der Auftraggeber hat die Leistung innert 7 Tagen nach Bereitstellung zu prüfen und allfällige Mängel schriftlich und konkret zu rügen.
6.2 Erfolgt innert der Abnahmefrist keine schriftliche Rückmeldung, gilt die Leistung als abgenommen.
6.3 Die produktive Nutzung der Leistung durch den Auftraggeber gilt ebenfalls als Abnahme.
6.4 Geringfügige Mängel, die die Funktionalität nicht wesentlich beeinträchtigen, berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
7. Gewährleistung
7.1 Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen den vertraglich vereinbarten Spezifikationen entsprechen.
7.2 Die Gewährleistungsfrist beträgt 30 Tage ab Abnahme. Mängel sind innert dieser Frist schriftlich und nachvollziehbar zu melden.
7.3 Die Gewährleistung beschränkt sich auf die Nachbesserung. Ein Anspruch auf Minderung oder Wandlung ist ausgeschlossen.
7.4 Keine Erfolgsgarantie: Der Auftragnehmer übernimmt ausdrücklich keine Garantie für bestimmte Ergebnisse, insbesondere nicht für Suchmaschinen-Rankings, Besucherzahlen, Conversion-Raten, Umsatzsteigerungen oder den Erfolg von Werbekampagnen. SEO- und SEA-Leistungen sind Dienstleistungen, keine Werkleistungen.
7.5 Die Gewährleistung entfällt bei Eingriffen des Auftraggebers oder Dritter in die erbrachte Leistung, bei unsachgemässer Nutzung sowie bei Änderungen durch den Auftraggeber ohne Zustimmung des Auftragnehmers.
8. Haftungsbeschränkung
8.1 Die Haftung des Auftragnehmers ist in jedem Fall auf den Netto-Auftragswert des betreffenden Einzelauftrags begrenzt.
8.2 Die Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Datenverlust, Reputationsschäden und entgangene Einsparungen ist vollständig ausgeschlossen.
8.3 Der Auftragnehmer haftet nicht für Ausfälle, Fehler oder Leistungseinschränkungen von Drittanbietern (z.B. Hosting-Provider, Google, Meta, Zahlungsanbieter, API-Dienste, KI-Plattformen).
8.4 Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die durch verspätete oder mangelhafte Mitwirkung des Auftraggebers entstehen.
8.5 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
9. Urheberrecht und Nutzungsrechte
9.1 Sämtliche vom Auftragnehmer erstellten Werke (Designs, Codes, Texte, Grafiken, Konzepte etc.) sind urheberrechtlich geschützt und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen Forderungen im Eigentum des Auftragnehmers.
9.2 Mit vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vertraglich vereinbarten Zweck. Die Übertragung ausschliesslicher oder weitergehender Rechte bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
9.3 Quellcode wird nur herausgegeben, wenn dies ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde.
9.4 Der Auftragnehmer ist berechtigt, alle erbrachten Leistungen zu Referenzzwecken zu verwenden, insbesondere auf der eigenen Website, in Portfolios, Präsentationen und sozialen Medien. Dies schliesst die Nennung des Auftraggebers und die Darstellung der Arbeit ein.
9.5 Der Auftragnehmer darf in erstellten Werken einen dezenten Hinweis auf die eigene Urheberschaft anbringen (z.B. «Webdesign by 360Digital»).
10. Vergütungspflicht für erbrachte Leistungen
10.1 Erbrachte Leistungen sind in jedem Fall zu vergüten. Unabhängig von Kündigung, Vertragsbeendigung, Meinungsverschiedenheiten oder sonstigen Umständen besteht für sämtliche erbrachten Leistungen eine vollständige Zahlungspflicht des Auftraggebers.
10.2 Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen – weder ganz noch teilweise. Vorauszahlungen gelten als Vergütung für die begonnene Leistungserbringung, Projektplanung und Ressourcenallokation.
10.3 Auch bei vorzeitiger Beendigung des Auftrags – gleich aus welchem Grund – schuldet der Auftraggeber die vollständige Vergütung aller bis dahin erbrachten Leistungen sowie bereits beauftragter oder bestellter Drittleistungen (z.B. Hosting, Lizenzen, Domains, Werbebudgets).
10.4 Der Auftragnehmer dokumentiert den Leistungsfortschritt. Im Streitfall gilt die Dokumentation des Auftragnehmers als massgeblich, sofern der Auftraggeber nicht das Gegenteil nachweist.
11. Kündigung
11.1 Beide Parteien können den Vertrag jederzeit schriftlich kündigen.
11.2 Bei Kündigung durch den Auftraggeber gelten die Bestimmungen gemäss Ziffer 10 vollumfänglich. Es erfolgt keine Rückerstattung.
11.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn der Auftraggeber seinen Zahlungs- oder Mitwirkungspflichten trotz Mahnung nicht nachkommt.
11.4 Im Falle einer fristlosen Kündigung durch den Auftragnehmer wird die gesamte vereinbarte Vergütung sofort fällig.
12. Vertraulichkeit
11.1 Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei, die im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben.
12.2 Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind, unabhängig erarbeitet wurden oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen.
12.3 Die Vertraulichkeitspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
13. Höhere Gewalt
13.1 Ereignisse höherer Gewalt, die dem Auftragnehmer die Leistungserbringung wesentlich erschweren oder verunmöglichen (z.B. Naturkatastrophen, Pandemien, Krieg, Cyberangriffe, Behördenanordnungen, Ausfälle von Infrastruktur oder Drittanbietern), befreien den Auftragnehmer für die Dauer der Beeinträchtigung von seinen Leistungspflichten.
13.2 Dauert die höhere Gewalt länger als 90 Tage, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag schriftlich zu kündigen. Bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten.
14. Schlussbestimmungen
14.1 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
14.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt (salvatorische Klausel).
14.3 Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
14.4 Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB und den darauf basierenden Verträgen ist Zürich, Schweiz. Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber auch an dessen Sitz zu verklagen.
14.5 Der Auftragnehmer behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Für laufende Verträge gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen AGB.
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